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Überblick

VL-Sparen mit Deka Investmentfonds im Überblick

Besondere Merkmale

  • Los geht's
    Mit vermögens­wirksamen Leistungen (VL) wird Ihnen das Vorwärts­kommen beim Sparen noch leichter gemacht.
  • Starke Partner
    Nutzen Sie einen möglichen Arbeitgeber-­Zuschuss von bis zu 480 Euro im Jahr und staatliche Arbeit­nehmer­sparzulage bis zu 80 Euro jährlich.¹
  • Regelmäßig investieren
    Nutzen Sie die langfristigen Perspektiven der inter­nationalen Kapitalmärkte. Lassen Sie den Zinses­zinseffekt für sich arbeiten. Gerade bei Markt­schwankungen gelingt Ihnen so der schrittweise Einstieg.
  • Einfach vorwärtskommen
    Legen Sie mit aufeinander­folgenden Verträgen einen Grund­stein zur Erreichung Ihrer persönlichen Vorsorge- und Sparziele.
  • Nachhaltig anlegen
    Mit nachhaltigen VL-Fonds tragen Sie dazu bei, ein umweltschonendes und sozialverträgliches Verhalten in Wirtschaft und Politik zu fördern.

Der Sparplan auf einen Blick

Vertrags­laufzeit 7 Jahre
Betrag Ab regelmäßig 26 Euro
Einzahlungs­rhythmus In der Regel monatlich, aber auch zwei­monatlich, quartals­weise, jährlich möglich
Verfügbarkeit Einges­chränkte Verfüg­barkeit während der Sperr­frist.2 Mit Ablauf der Sperr­frist flexible Verfüg­barkeit.

 

Ihr nächster Schritt

Nutzen Sie mögliche Zuschüsse von Staat und Arbeit­geber. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

So geht´s

So einfach geht´s

  1. VL beantragen
    Wählen Sie einen der für die Anlage von VL geeigneten Deka Investmentfonds aus und beauftragen Sie Ihren Arbeit­geber die Vermögens­wirksamen Leistungen (VL) monatlich in Ihren Spar­vertrag einzuzahlen.
  2. Zuschüsse und Förderung sichern1
    Vielfach beteiligt sich der Arbeit­geber, indem er den VL-Betrag ganz oder teil­weise übernimmt – bis zu 40 Euro im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder durch den Tarif­vertrag geregelt sein. Vom Staat werden Sie als Zulagen­berechtigter zusätzlich mit 20 Prozent (bis zu 80 Euro) Arbeitnehmer­spar­zulage pro Jahr belohnt.
  3. Ertrags­möglichkeiten nutzen
    Sechs Jahre lang legt Ihr Arbeit­geber regel­mäßig Ihre VL-Beträge an und Sie nutzen die Möglichkeiten der Kapital­märkte für Ihren Vermögens­aufbau. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres (Sperrfrist).
  4. Spar­ziel erreicht
    Nach Ablauf der Ruhe­phase im siebten Jahr wird Ihnen der Gesamt­förderbetrag in Form von Fonds­anteilen direkt in Ihrem Depot gut­geschrieben. Im Anschluss können Sie über das angesparte Geld frei verfügen.

Tipp: Bleiben Sie dran

Schließen Sie nach Ablauf Ihres VL-Vertrages direkt einen neuen Vertrag ab, um gegebenenfalls weiterhin Zuschüsse erhalten zu können. Das angesparte Kapital kann im gleichen Fonds investiert bleiben. So nutzen Sie die Möglichkeit mit aufeinander­folgenden Verträgen sich lang­fristig ein Vermögen aufzubauen.

Altersvorsorgewirksame Leistungen

Zuschüsse Ihres Arbeit­gebers können alternativ in Form von alters­vorsorge­wirksamen Leistungen (AVWL) in riester­geförderte Vorsorge­verträge einge­zahlt werden. Fragen Sie einfach Ihren Arbeit­geber, ob diese Zuschuss­form auch für Sie verfügbar ist.

Ihr nächster Schritt

Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Berater. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Chancen und Risiken

Ihre Chancen und Risiken

Wesentliche Chancen:

  • Nutzung möglicher Förderung von Staat und Arbeitgeber.
  • Nutzung umfang­reicher Rendite­chancen an den inter­nationalen Kapital­märkten.
  • Breite Risiko­streuung durch Bündelung aussichts­reicher Einzel­werte unter­schiedlicher Anlage­klassen, Währungen, Länder und Regionen.
  • Sie profitieren vom profes­sionellen Know-how der Deka-Experten.

Wesentliche Risiken:

  • Die konkreten Risiken der Anlage hängen von der Auswahl des Investment­fonds ab.
  • Der Wert von Investment­fonds unterliegt Schwankungen, die sich auch nach­teilig auf die Anlage aus­wirken können.
  • Die Markt­entwicklung hängt stark vom konjunk­turellen Umfeld ab.
  • Neue Erkenntnisse bezüglich nachhaltiger Aspekte können eventuell erst nachträglich berücksichtigt werden.

Ihre Wert­papier-Experten

Die DekaBank ist das Wert­papier­haus der Sparkassen-Finanz­gruppe und Partner Ihrer Sparkasse.

¹ Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt steuer­pflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 20.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebens­partner mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 40.000 Euro. Das Brutto­einkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommens­grenzen liegen. Beschränkt Steuer­pflichtige erhalten die Arbeitnehmer­sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

²  Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmer­sparzulage verfallen und Gebühren für die Vertrags­auflösung anfallen.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: April 2021. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rück­wirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzes­änderung oder geänderte Auslegung durch die Finanz­verwaltung) unterworfen sein.

Diese Information kann ein Beratungs­gespräch nicht ersetzen. Allein verbindliche Grund­lage für den Erwerb von Deka Investment­fonds sind die jeweiligen wesentlichen Anleger­informationen, die jeweiligen Verkaufs­prospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landes­bank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.

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