Alternativ zum klassischen Sparvertrag können Sie das VL-Sparen mit Deka Investmentfonds, LBS-Bausparen oder einer betrieblichen Altersversorgung kombinieren.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber, ob und in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Gemeinsam mit Ihrem Berater finden Sie heraus, welche Sparform für Sie die beste ist.
Lassen Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einen langfristig chancenreichen Fondssparvertrag fließen, erhalten Sie die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 % auf einen Höchstbetrag von 400 Euro (Ledige) bzw. 800 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner). Vorausgesetzt, Ihr zu versteuerndes Jahres-Einkommen beträgt nicht mehr als 20.000 Euro (Ledige) bzw. 40.000 Euro (Ehegatten und eingetragene Lebenspartner). Dabei kann das tatsächliche Einkommen deutlich höher liegen.
Für Ihre VL-Anlage stehen Ihnen verschiedene Deka Investmentfonds zur Verfügung. Sechs Jahre lang legt Ihr Arbeitgeber regelmäßig Ihre VL-Beträge an. Danach ruht das Kapital bis zum Ende des siebten Jahres. Dann wird der Gesamtförderungsbetrag Ihrem Depot gutgeschrieben – ebenfalls in Form von Fondsanteilen. Am Anfang des darauffolgenden Jahres können Sie über Ihr angespartes Vermögen verfügen.
Statt sich Ihr Kapital am Laufzeitende auszahlen zu lassen, können Sie es auch in Ihrem Depot behalten und einfach automatisch einen neuen Vertrag abschließen. Bauen Sie sich so Schritt für Schritt ein kleines Vermögen auf – etwa als Baustein für Ihre Altersvorsorge.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.