Sicherungskonzept | Kapitalgarantie für alle Einzahlungen zum Auszahlungsbeginn1 |
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Flexibilität | Jederzeitiges Erhöhen, Reduzieren oder Aussetzen des Sparbetrages |
Staatliche Förderung | Möglichkeit der Riester-Förderung mit staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen2 |
Kosten | Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit gleichmäßig verteilt und nur auf tatsächlich geleistete Einzahlungen erhoben3 |
Mit Deka-ZukunftsPlan wird Ihr Vermögen immer so angelegt, dass Renditemöglichkeiten entsprechend der bisherigen Anlageentwicklung und der verbleibenden Anspardauer bestmöglich genutzt werden.
Zu Vertragsbeginn wird ein möglichst hoher Anteil Ihres Kapitals in Anlagen investiert, die langfristig Renditemöglichkeiten bieten (zum Beispiel Aktienfonds). Während der Ansparphase werden die Anlageschwerpunkte laufend geprüft und bei Bedarf automatisch angepasst. Damit die eingezahlten Beiträge und Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert sind, erfolgt je nach Marktentwicklung die Umschichtung in schwankungsärmere Wertpapiere (zum Beispiel Renten oder Geldmarktfonds).
Mit den individuellen Sicherungskomponenten von Deka-ZukunftsPlan blicken Sie Ihrem Ruhestand voller Zuversicht entgegen.
Wenn Sie förderberechtigt sind und einen Teil Ihres Einkommens in den Riester-Vertrag einbringen, können Sie außerdem die staatliche Riester-Förderung mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen nutzen.2 Die Grundzulage beträgt bis zu 175 Euro jährlich. Zusätzlich bekommen Sie Kinderzulagen für jedes kindergeldberechtigte Kind – und zwar jedes Jahr 300 Euro für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, bzw. 185 Euro für alle älteren Kinder. Berufseinsteiger unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
Durch die flexible Wohn-Riester-Option kann das angesparte riestergeförderte Guthaben bei Bedarf auch für den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden.
Ganz gleich was sie heute und morgen bewegt – bleiben Sie flexibel. Möglich sind sowohl Einmalbeiträge als auch regelmäßige Sparraten. Sparbeiträge können jederzeit erhöht, reduziert oder sogar vorübergehend ausgesetzt werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase haben Sie zudem die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent Kapital aus Einzahlungen mit Riester-Förderung zu entnehmen.
Beachten Sie bitte einige steuerliche Hinweise bei dieser Anlageform: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden. Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden.
Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft bei Abgabe der Anlage AV automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Die in der Auszahlungsphase zufließenden Rentenzahlungen aus gefördertem Kapital (gefördert durch Zulage, Sonderausgabenabzug), sind in voller Höhe bei Zufluss der Rente als sonstige Einkünfte zu versteuern.
Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Februar 2020.
Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe und Partner Ihrer Sparkasse.
1 Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main. Bei förderschädlicher Verfügung von Guthaben mit Riester-Förderung vor Beginn der Auszahlungsphase keine Garantie der Beiträge und Rückzahlung der staatlichen Förderungen.
2 Bitte beachten Sie die steuerlichen Hinweise.
3 Diese Kostendarstellung erfüllt nicht die Anforderungen an einen aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kostenausweis, den Sie rechtzeitig vor Auftragsausführung erhalten werden. Bei Fragen zu den Kosten wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater/Ihre Kundenberaterin.
Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen sowie der jeweilige Verkaufsprospekt und Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
Die Muster-Produktinformationsblätter nach § 7 Absatz 4 AltZertG finden Sie hier: https://www.deka.de/privatkunden/muster-pib-deka-zukunftsplan
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